Selbstbestimmtes Leben mit Pflegegrad 5

„Persönliches Budget“ ist die individuelle Alternative zum Pflegedienst oder zur Betreuung in der Klinik oder im Heim. Denn professionelle Pflege ist zu Hause ohne Mehrkosten möglich.

Warum Persönliches Budget mit Pflegegrad 5

Keine Mehrkosten aber dafür bestimmen Sie, wann Sie welche Unterstützung brauchen. Sie sind Arbeitgeber und Ihre persönlich ausgesuchten Assistenten sorgen für Ihre angemessene Pflege – bei Ihnen zu Hause.

Pflegegrad 5 Familie am See

Persönliches Budget bei Pflegegrad 5

Das Persönliche Budget wurde eingeführt, um ein selbstbestimmtes Leben möglich zu machen. Menschen mit Behinderung, also mit Pflegegrad, haben einen Rechtsanspruch auf Persönliches Budget. Selbständiges Leben, Inklusion und Teilhabe stehen im Vordergrund. Häufige Anwendung findet das Persönliche Budget bei Menschen mit Pflegegrad 5.

Durch Persönliches Budget wird der individuelle Bedarf festgestellt und vollständig von den Kostenträgern übernommen, ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Sie können so weiter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Assistenzkräfte, die Sie angestellt haben, sorgen für häusliche Krankenpflege.

Anders formuliert, Persönliches Budget ist DIE Alternative zum Pflegedienst oder Intensivpflegedienst auch bei Beatmung.

Pflegegrad 5 Voraussetzungen

Mit Pflegegrad 5 bescheinigen Pflegekassen ihren pflegebedürftigen Versicherten die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Im Zuge dessen genehmigen sie damit die umfangreichsten Leistungen aus der Pflegekasse. Wenn Sie sich für das Persönliche Budget entscheiden, erhalten Sie statt Sachleistung eine Geldleistung, die Sie dann zur Versorgung verwenden können.

Um Pflegegrad 5 und die damit verbundenen Leistungen zu erhalten, müssen pflegebedürftige Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegeld bei ihrer Pflegekasse stellen. Anschließend untersucht Sie gegebenenfalls ein Gutachter des MDK (medizinischer Dienst der Krankenversicherung) auf Ihre noch vorhandene Selbstständigkeit. Je unselbstständiger, desto höher der Pflegegrad (ehemals Pflegestufe). Bei der Beurteilung werden Punkte vergeben für die verschiedenen Lebensbereiche. Die Kategorien sind unterschiedlich gewichtet und untersuchen vor allem den Grad der Selbständigkeit. Erreicht die pflegebedürftige Person eine Begutachtung zwischen 90 und 100 Punkten wird dem Antragsteller der Pflegegrad 5 zugewiesen. Pflegegrad 5 stellt den höchsten Grad der Unselbständigkeit dar.

Viele wissen nicht, dass auch mit Pflegegrad 5 ein selbstbestimmtes Leben möglich ist – zu Hauseohne Mehrkosten. Hierbei helfen wir Ihnen gerne das Persönliche Budget zu nutzen.

Pflegegrad 5 fröhlich mit Assistenz
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