Kosten beim 
Persönlichen Budget

Nur ein Traum? Kein Mensch mit Behinderung kann sich die Kosten für Persönliches Budget leisten? FALSCH! Jeder kann sich häusliche Pflege leisten. Alle notwendigen, vereinbarten Leistungen zur Teilhabe können bei Bewilligung aus dem Persönlichen Budget bezahlt werden.

Wir gehen in Vorleistung:

Bis das Persönliche Budget bewilligt ist, gehen wir für Sie in Vorleistung. Erst, wenn der Bescheid zum Persönlichen Budget vorliegt zahlen Sie für unsere Dienstleistung. Diese Kosten sind, wie von uns im Vorfeld kalkuliert, im Persönlichen Budget enthalten

Einkommen & Vermögen

Werden mein privates Einkommen und Vermögen angerechnet? Einige Sozialleistungen werden ohne Anrechnung des Einkommens und Vermögens gewährt.

Das sind zum Beispiel Krankenkassenleistungen, Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, Arbeitsassistenz und heilpädagogische Maßnahmen vor der Einschulung.

Andere Leistungen, wie zum Beispiel Teilhabe am sozialen Leben (Freizeitassistenz) werden einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Das heißt, dass man sich mit seinem Einkommen oberhalb eines Freibetrages mit einem prozentualen Anteil an den Kosten beteiligen muss.

Bei minderjährigen Kindern gilt nicht nur das Einkommen des Kindes, sondern auch das der Eltern oberhalb von Freigrenzen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.

Natürlich ist die Versorgung / Betreuung eines benachteiligten Kindes aufwendiger. Aber man bezahlt ja auch nicht alles, sondern (bei Pflegegrad 5) 40% des Einkommens oberhalb von Freigrenzen. Je nach Einkommen der Eltern kann das mehr oder weniger als bei einer Heimunterbringung sein.

Das ändert sich, wenn das Kind 18 wird. Dann muss man als Eltern nur noch ca. 32.75 € pro Monat bezahlen. Das benachteiligte Kind hat ja in der Regel kein eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrages.

Kind auf Schaukel
Keine zusätzlichen eigenen Kosten

Keine zusätzlichen eigenen Kosten

Persönliches Budget wirft viele Fragen bei potentiellen Budgetnehmern (Menschen mit Behinderung) auf. Das vielleicht wichtigste vorab: Persönliches Budget ist eine Geldleistung (statt Sachleistung) die von den Kostenträgern übernommen wird. Genauso wie der Pflegedienst, der Intensivpflegedienst oder der Kinderintensivpflegedienst. Auf Sie als selbstbestimmten Budgetnehmer kommen in der Regel keine Kosten zu.

Als Mensch mit einer Behinderung (beispielsweise mit Pflegegrad 5 oder Pflegegrad 4) haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf diese soziale Leistung (Teilhabeleistung). Sollte der Leistungsträger die Zahlung des Persönlichen Budgets verweigern oder Ihnen ein geringeres Budget bewilligen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung als Budgetassistenz können wir im Vorfeld sehr genau einschätzen, ob die äußerst seltene Möglichkeit besteht, dass ein Antrag zum Persönlichen Budget und damit auf ein selbstbestimmtes Leben abgelehnt werden könnte.

Günstiger als ein Pflegedienst

Persönliches Budget und die damit verbundene Teilhabe für Leistungsberechtigte ist in der Regel für den Kostenträger günstiger als die sonst üblichen Leistungen wie zum Beispiel der Pflegedienst, der Intensivpflegedienst oder der Kinderintensivpflegedienst. Gesetzlich ist nämlich vorgeschrieben, dass die Kosten des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung die eines Pflegedienstes nicht überschreiten dürfen.

Unter der Begleitung von proroba als Budgetassistenz ist es allerdings auch schon zu Ausnahmegenehmigungen im Bezug auf das Budget zu Gunsten des Budgetnehmers gekommen. Sie als Antragsteller können daher grundsätzlich davon ausgehen, dass Ihre Assistenz und somit der gesamte Antrag auf Teilhabe bewilligt wird. Ihrer Selbstbestimmung steht dann trotz Behinderung nichts mehr im Wege.

Günstiger als Pflegedienst
Beratung und Begleitung inklusive

Beratung und Begleitung inklusive

Als Antragsteller entstehen Ihnen durch unsere Beratung und Begleitung keine zusätzlichen Kosten, sofern das Persönliche Budget bewilligt wird. Egal ob der Antrag an die Krankenkasse, die Pflegekasse oder zum Beispiel das Integrationsamt gestellt wird: Unsere Arbeit wird dann durch eine Verwaltungspauschale des jeweiligen Leistungsträgers gedeckt. Der Leistungsträger addiert die uns zustehende Verwaltungspauschale zu Ihrem Persönlichen Budget.

Personalsuche für Assistenz – übernimmt unser Tochterunternehmen proroba-assistant. Diese Leistung kann ebenfalls bei korrekter Beantragung ein Bestandteil des Persönlichen Budgets sein. Dann übernimmt der Kostenträger auch diese Kosten.

Wir ebnen Menschen mit Behinderung den Weg zum selbstbestimmten Leben durch Geldleistung statt Sachleistung. Zusammengefasst kostet Sie das Persönliche Budget üblicherweise nur einen Anruf bei uns. Und den Rest übernimmt der Kostenträger – auch wenn es ein trägerübergreifendes Budget ist aus z.B. Pflegekasse, Sozialhilfeträger oder Integrationsamt.