Persönliche Assistenz
Persönliche Assistenz ist die Unterstützung für Menschen mit einer Behinderung.
Was ist Persönliche Assistenz?
In allen Lagen des Alltags unterstützen Sie Assistentinnen und Assistenten. Ob im Haushalt, bei der Arbeit, in der Schule und auch in der Freizeit. Auch können Assistenten einen Urlaub ermöglichen, der ohne die Unterstützung vor Ort nicht machbar wäre. Mit dieser Hilfe soll Menschen mit einer Behinderung ein Zugang zum selbstbestimmten Leben eröffnet werden. Sie entscheiden selbst, wann, wo und von wem sie Unterstützung bekommen. Persönliche Assistenten und zu Pflegende Person ergeben hierbei ein Team. Gemeinsam können verschiedene Bereiche abgedeckt werden.
Wo darf ich Assistenten einsetzen
Assistenten dürfen in allen Bereichen eingesetzt werden, die ein eingeschränkter Mensch im Gegensatz zu einem gesunden Menschen nicht alleine bewältigen kann. Zum Beispiel dürfen Assistenten für folgenden Tätigkeiten eingesetzt werden:
– Grundpflege
– hauswirtschaftliche Tätigkeiten
– Begleitung für Kindergarten oder Kita
– Begleitung für Schule (Schulassistenz)
– Begleitung für Hochschule
– Begleitung zur Arbeitsstelle (Arbeitsassistenz)
– Begleitung ins Krankenhaus (Krankenhaus-Assistenz)
– für die Freizeitgestaltung (Freizeitassistenz) zum Beispiel für Ausflüge, Kino, Theater oder Sport)
– Unterstützung für behinderte Eltern mir Kindern (Eltern-Assistenz)
Darf ich eine Persönliche Assistenz einstellen
Im Bundesteilhabegesetz ist festgelegt, dass seit 2020 alle Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf Assistenz haben. Hieraus ergibt sich ein Recht auf Unterstützung in allen Lagen des Lebens, in denen sonst ein Einschränkung durch die Behinderung gegeben wäre. Das Recht auf eine Persönliche Assistenz haben demnach Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, oder bereits eine Behinderung haben. Diese Behinderung muss Auswirkungen auf die Selbstbestimmung und die Selbständigkeit haben. Ein Pflegegrade oder ein Grad der Behinderung sind bei der Antragsstellung hilfreich, aber nicht zwingend Notwendig oder gar eine Bedingung oder Voraussetzung.
Wer bezahlt die Assistenz
Die Assistenten werden von verschiedenen Leistungsträgern / Kostenträgern bezahlt. Welcher Leistungsträger am Ende zuständig ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Benötigen Sie beispielsweise aufgrund Ihrer starken Einschränkungen Behandlungspflege, so ist die Krankenkasse der Ansprechpartner. Wenn es um die Freizeitbegleitung geht, ist meist die Eingliederungshilfe zuständig. In vielen Fällen kommen aber auch Landschaftsverbände zum Einsatz, wenn es um die Zuständigkeit geht. Hier ein Auflistung einiger Leistungsträger, die zur Zahlung bei persönlicher Assistenz hinzugezogen werden können:
– Krankenkasse
– Jugendamt
– Integrationsamt
– Bundesagentur für Arbeit
– Sozialamt
– Träger der Eingliederungshilfe
– Rentenversicherung
– Unfallversicherung
Persönliches Budget oder Sachleistung
Zum einen können Sie eine Persönliche Assistenz bezahlen, indem Sie Persönliches Budget beantragen. Hierbei handelt es sich um eine Geldleistung. Sie haben dann die Möglichkeit mit dem Geld selbst Assistenten anzustellen und damit zu bezahlen.
Der Vorteil: selbstbestimmt können Sie entscheiden, wer für Sie arbeiten soll. Als Arbeitgeber entscheiden Sie zudem, wann gearbeitet werden soll und was getan werden soll.
Der Nachteil: Sie müssen wissen, was Sie wann wollen. Die Struktur bleibt Ihnen überlassen.
In der Sachleistung haben Sie diesen Nachteil nicht. Beispielsweise ein Pflegedienst sagt Ihnen, wann er Kapazitäten hat und Sie betreuen kann. Mit wechselndem Personal kann zudem eine gewisse Abwechselung garantiert sein.