Persönliches Budget

Persönliches Budget bedeutet: Freude, Glück und Zufriedenheit sind nicht von einem unversehrten Körper abhängig. Sie sind Experte und wissen selbst, welche Hilfen/Leistungen für Sie am besten sind.  Denn Sie entscheiden, welcher Dienst und welche Person zu welcher Zeit eine Leistung erbringen soll.

Nur ein Traum?

Jeder kann sich häusliche Pflege leisten.
Alle notwendigen und mit dem Leistungsträger in der Zielvereinbarung vertraglich vereinbarten Teilhabeleistungen können aus dem Persönlichen Budget bezahlt werden. Das Persönliche Budget ist DIE Alternative zum Pflegedienst – auch bei Intensivpflege. proroba unterstützt Sie als Budgetassistenz.

Persönliches Budget erhöht Lebensqualität

Was ist das Ziel von Persönlichem Budget?

Teilhabe bzw. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (Budgetnehmer). Das Persönliche Budget wurde eingeführt, um ein selbstbestimmtes Leben für alle möglich zu machen – auch und vor allem für Menschen mit Behinderung, also mit Pflegegrad. Jeder Mensch will für sich entscheiden, wie er lebt. Und er will ebenfalls entscheiden, wie er NICHT leben möchte. Selbständiges Leben, Inklusion, Integration und Teilhabe stehen im Vordergrund des Persönlichen Budgets. Egal ob Intensivpflege, Beatmung oder Kinderintensivpflege. Egal ob auf der Arbeit, in der Schule oder im Alltag.

 

Keine zusätzlichen Kosten

 

Das Persönliche Budget macht das selbstverständlich, was bereits selbstverständlich sein sollte. Menschen mit Behinderungen müssen bei Inanspruchnahme von klassischen Leistungen wie beispielsweise Pflegedienst zusätzliche Kosten aufbringen, um ihren persönlichen Pflegebedarf abzudecken, da die Kosten von den Leistungsträgern (z.B. der Pflegekasse) nicht vollständig übernommen werden. Das Persönliche Budget hingegen wird so bemessen, dass der individuelle Bedarf eines Budgetnehmers festgestellt wird und die notwendigen persönlichen Leistungen nach der Zielvereinbarung vollständig von den Kostenträgern übernommen wird, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

 

Was bringt Ihnen Persönliches Budget?

Für Menschen mit Behinderungen ist das Persönliche Budget DIE Alternative zum Pflegedienst, Kinderpflegedienst oder Intensivpflegedienst oder gar bei Kinderintensivpflege und Beatmung, also zur Sachleistung. Wenn die Leistungen zur Teilhabe vom Träger (oder auch trägerübergreifend) bewilligt sind, können Menschen als Budgetnehmer weiter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben – weiter mit persönlicher Unterstützung durch Assistenten zur Arbeit gehen. Sie dürfen Ihr soziales Leben mit Unterstützung des Budgets weiter genießen, z.B. in den Park gehen. Ihr Leben wird durch das Verreisen mit Pflegern und Betreuern bereichert. Denn mit persönlichen Assistenzkräften, die Sie angestellt haben, ist das alles und noch vieles mehr möglich – trotz Behinderungen. Integration durch häusliche Krankenpflege in Form des Persönlichen Budgets.

Unterstützung in allen Bereichen

Sobald die Leistungen (Geldleistungen) vom Kostenträger (oder bei trägerübergreifendem Persönlichem Budget von mehreren Kostenträgern) bewilligt sind, können viele Tätigkeiten unterstützt werden. Die Assistenz kann im Haushalt oder der Pflege helfen auf der Arbeit, in der Schule und sogar bei Behördengängen und Arztbesuchen. Sie begleitet den Budgetnehmer bei der Ausbildung, Arbeit oder bei der Erziehung der Kinder. Und wenn Sie es wünschen, können Sie auch gemeinsam ins Theater oder Kino gehen, was mit einem Pflegedienst, Kinderpflegedienst oder Intensivpflegedienst oftmals nicht möglich ist.

Persönliches Budget fördert das soziale Leben
Persönliches Budget bringt Selbstbestimmung

Für wen ist das Persönliche Budget?

Persönliches Budget ist für Menschen, die an einer Behinderung oder chronischen Erkrankung leiden und einen Pflegegrad zugewiesen haben. Es spielt keine Rolle, ob die körperliche oder geistige Unversehrtheit von Geburt an besteht. Die Behinderung kann sich durch eine Krankheit entwickelt haben oder sogar abrupt durch einen Unfall. In diesen Fällen besteht auf Leistungen und im speziellen auf Persönliches Budget ein Rechtsanspruch (§ 29 SGB IX Persönliches Budget). Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Persönliches Budget fördert Selbstbestimmung

Jeder Mensch mit Behinderung kann Budgetnehmer sein. Er muss lediglich sein Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich mit persönlichen Assistenzkräften führen wollen. Auch Eltern können für ihr Kind das Persönliche Budget beantragen. Persönliches Budget ist DIE Alternative für Pflegedienst, Kinderpflegedienst oder Intensivpflegedienst auch bei Beatmung.

Sie haben noch Fragen? Benötigen weitere Informationen? Oder möchten Budgetnehmer werden? Eine erste Hilfe bieten wir Ihnen in unseren FAQ oder Sie suchen den direkten Kontakt für weitere Informationen.