Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 erhält, wer nachweislich unter einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ leidet.

Bleiben Sie zu Hause. auch mit Pflegegrad 4

Persönliches Budget ist die individuelle Alternative zum Pflegedienst oder zur Betreuung in der Klinik oder im Heim. Professionelle Pflege zu Hause ohne Mehrkosten.

Frau im Rollstuhl in einer Bücherei

Persönliches Budget bei Pflegegrad 4

Das Persönliche Budget wurde eingeführt, um ein selbstbestimmtes Leben trotz Pflege möglich zu machen. Menschen mit Behinderung, also mit Pflegegrad, haben monatlich einen Rechtsanspruch auf Persönliches Budget. Selbständiges Leben, Inklusion und Teilhabe stehen im Vordergrund. Häufige Anwendung finden die Leistungen des Persönlichen Budgets bei pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 4.

Vor Start des Persönlichen Budgets wird der individuelle Bedarf der Pflege (Pflegegrad) festgestellt und vollständig von den Kostenträgern übernommen, ohne zusätzliche Kosten für Sie. Diese Feststellung ergibt den Pflegegrad.

Trotz Pflegegrad 4 können Pflegebedürftige so weiter in den eigenen vier Wänden, ohne Angehörige, wohnen bleiben. Assistenzkräfte, die Sie angestellt haben, sorgen für häusliche Krankenpflege.

Persönliches Budget ist DIE Alternative zum Intensivpflegedienst oder Pflegedienst auch bei Beatmung mit Pflegegrad 4.

Pflegegrad 4 Voraussetzungen

Mit Pflegegrad 4 bescheinigen Pflegekassen ihren pflegebedürftigen Versicherten eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Im Zuge dessen genehmigen sie damit umfangreiche Leistungen der Pflege aus der Pflegekasse. Wenn Sie sich für das Persönliche Budget entscheiden, erhalten Sie statt Pflegesachleistungen eine Geldleistung, die Sie dann zur Versorgung verwenden können.

Um Pflegegrad 4 und die damit verbundenen Leistungen zu erhalten, müssen pflegebedürftige Versicherte zunächst Pflegegeld bei ihrer Pflegekasse beantragen. Anschließend untersucht Sie gegebenenfalls ein Gutachter des MDK (medizinischer Dienst der Krankenversicherung) auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit. Je unselbstständiger, desto höher der Pflegegrad (ehemals Pflegestufe). Bei der Beurteilung werden Punkte vergeben für die verschiedenen Lebensbereiche. Die Kategorien sind unterschiedlich gewichtet und untersuchen vor allem den Grad der Selbständigkeit. Erreicht die pflegebedürftige Person eine Begutachtung zwischen 70 und 90 Punkten wird dem Antragsteller der Pflegegrad 4 zugewiesen. Demnach stellt Pflegegrad 4 den zweithöchsten Grad der Unselbständigkeit mit umfangreichen möglichen Leistungen in der Pflege dar.

Viele wissen nicht, dass auch trotz Pflege und mit Pflegegrad 4 ein selbstbestimmtes Leben möglich ist — zu Hauseohne Mehrkosten. Und ohne Angehörige zu überbeanspruchen. Hierbei helfen wir Pflegebedürftigen gerne die Leistungen des Persönlichen Budgets zu beantragen und zu nutzen.

Geld und Leistungen bei Pflegegrad 4

Mit Pflegegrad 4 (ehemals Pflegestufe 3) sind Sie stark auf fremde Hilfe angewiesen und haben einen hohen Leistungsanspruch / Anspruch auf Pflege. Dementsprechend umfangreich sind auch die monatlichen Pflegeleistungen in diesem Pflegegrad. Zu den Pflegeleistungen zählen unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Unterstützung für teilstationäre und stationäre Pflege. Das heißt, als Versicherter können Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 folgende Leistungen (Sachleistungen und Geldleistungen) bei der Pflegekasse beantragen:

Leistungsart Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 728 Euro/Monat
Pflegesachleistung 1.612 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege 1.612 Euro/Monat
Kurzzeitpflege 1.612 Euro/Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege 1.775 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/Monat
Pflegehilfsmittel 40 Euro/Monat
Hausnotruf 23 Euro/Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat

Kriterien für die Pflegebegutachtung

1. Mobilität:
Wie selbstständig bewegt sie/er sich?
Kann sie/er die Körperhaltung ändern?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Kann sie/er sich im Alltag örtlich und zeitlich orientieren?
Kann sie/er für sich selbst Entscheidungen treffen?
Ist sie/er in der Lage Gespräche zu führen und Bedürfnisse mitzuteilen?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Benötigt sie/er Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem/ängstlichem Verhalten?

4. Selbstversorgung:
Kann sie/er sich täglich selbst waschen und pflegen?

5. Selbstständiger Umgang mit Belastungen:
Benötigt sie/er Hilfe Behandlungen wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?

6. Alltagskompetenz:
Kann sie/er den Tagesablauf planen und Kontakte pflegen?

 

Mann im Rollstuhl auf dem Spielplatz mit seinen Kindern
Frau im Rollstuhl schaut Frau an

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 4

Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 4 hat einen Anspruch auf Verbrauchsmittel (unabhängig von Pflegehilfsmitteln) im Wert von 40 Euro monatlich zur Pflege. Diese Pflegehilfsmittel sind zusätzliche Leistungen der Pflegekasse und extra zu beantragen. Das bedeutet, dass diese Pflegehilfsmittel unabhängig von anderen Pflegeleistungen (z.B. Pflegegeld) erhalten werden können. Davon können beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder andere für die Pflege notwendigen Mittel gekauft werden.

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